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AGB Samariter Shop

Diese AGB sind gültig für Geräte und Produkte des Samariter Shops Kriens-Horw, wenn diese als Leihgegenstände ausgemietet sowie als Verkaufsgegenstände gehandelt werden.

Vermietung

1. Übergabe Mietsache

Der Vermieter übergibt der Kundschaft zum vereinbarten Zeitpunkt die im Vertrag erwähnten Mietobjekte in gebrauchsfertigem und gereinigtem Zustand.

2. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 30 Tage. Anschliessend wird der Mietpreis pro Tag verrechnet.

3. Gebrauch des Mietobjekts

Die Kundschaft gebraucht die Mietsache zum vertraglich vereinbarten Zweck. Wesentliche Gebrauchsänderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

4. Unterhalt des Mietobjekts

4a Normaler Unterhalt

Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt angemessen zu unterhalten und dafür Sorge zu tragen. Mängel sind durch die Kundschaft dem Vermieter zu melden. Die Kundschaft hat Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, am Mietobjekt Reparaturen durchzuführen und dafür das Mietobjekt einzuziehen und eine Alternative zur Verfügung zu stellen. Dabei ist auf die Kundschaft Rücksicht zu nehmen. Notwendige, für die Sacherhaltung unaufschiebbare Arbeiten, hat die Kundschaft zu dulden.

4b Kleiner Unterhalt

Der Kundschaft obliegt während der Mietdauer die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Reinigungen, um dem Mietgegenstand Sorge zu tragen.

5. Änderung am Mietobjekt durch den Mieter

Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

5a Änderungen am Mietobjekt

Hat der Vermieter Änderungen zugestimmt, so kann er die Wiederherstellung des früheren Zustandes nur verlangen, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Von der Kundschaft gewünschte Änderungen, die vom Vermieter bewilligt wurden, gehen vollumfänglich zulasten der Kundschaft und können bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht eingefordert werden.

5b Änderungen an Pflegebetten

Das Anbringen von Vorrichtungen ist nicht erlaubt. Pflegebetten dürfen durch die Kundschaft nicht selbständig demontiert werden. Zur Demontage muss der Vermieter zugezogen werden.

6. Mietpreise

Der Vermieter weist die zu zahlenden Mietpreise aus. Die Grundpauschale gilt bei jedem Artikel und beinhaltet die Mietdauer von 30 Tagen. Anschliessend wird ein Mietpreis pro Tag verrechnet. Der Vermieter hat das Recht nach eigenem Bedarf Änderungen zu Gunsten der Kundschaft vorzunehmen. Bei jedem Auftrag wird eine Bearbeitungsgebühr durch den Vermieter erhoben.

7. Anrechnung Mieten

Entscheidet sich die Kundschaft zum Kauf desselben Artikels innerhalb von 30 Tagen, so wird der geschuldete Mietbetrag (Grundpauschale) erlassen und der Kaufpreis wird fällig. Ab dem 31. Tag ist die Grundpauschale, die zusätzlichen Miettage, sowie der Kaufpreis geschuldet.

8. Mietpreisanpassung

Der Vermieter kann den Mietpreis auf jeden Monat erhöhen. Er muss die Erhöhung der Kundschaft in schriftlicher Form mindestens 10 Tage vor Änderung des Mietpreises bekannt geben.

9. Rückgabe des Mietobjekts

Das Mietobjekt ist in intaktem und sauber gereinigtem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benützung sich ergebenden Abnützung, zurückzugeben.

Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die die Kundschaft einzustehen hat, sofort melden. Versäumt dies der Vermieter, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Entdeckt der Vermieter solche Mängel später, so muss er sie der Kundschaft sofort melden.

10. Zahlungen am Postschalter

Rechnungszahlungen der Mietobjekte sind per Bank-, Postüberweisung oder bar vorzunehmen.

Werden Zahlungen am Postschalter getätigt, so behält sich der Vermieter das Recht vor, die anfallenden Spesen der Kundschaft nachträglich zu verrechnen.


Verkauf

1. Übergabe Kauf

Der Verkäufer übergibt der Kundschaft zum vereinbarten Zeitpunkt die im Vertrag erwähnten Kaufobjekte in gebrauchsfertigem und ungebrauchtem Zustand.

Occassionen werden in gereinigtem und geprüftem Zustand mit einem Preisnachlass verkauft.

2. Kaufvertrag

Kommt es zu einem vertraglichen Zustand zwischen der Kundschaft und Samariter Shop Kriens-Horw als Verkäufer, wird ein rechtsgültiger Verkaufsvertrag abgeschlossen.

Der Verkäufer darf nach dem Abschluss eines Kaufvertrages die Preise nachträglich nicht erhöhen.

Preisgarantien beim Kauf eines gleichen Produktes zu einem späteren Zeitpunkt können nicht gegeben werden.

3. Kaufpreise

Der Verkäufer weist die zu zahlenden Verkaufspreise pro Kaufstück einzeln aus. Kaufpreise gelten jeweils für das beschriebene Einzelprodukt und werden durch den Verkäufer den marktüblichen Preisen angepasst. Bei jedem Verkauf wird durch den Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

4. Rückgabe des Kaufobjektes

Der Verkäufer lehnt beim Abschluss eines Kaufvertrages die Rücknahme des Kaufobjekts ab, ausser es liegt ein defekter Zustand vor, welcher unter die Garantie des Herstellers läuft.

5. Zahlungen des Kaufobjektes

Der Verkäufer entscheidet, über die Zahlungsart (bar, auf Rechnung, Vorkasse vor Bestellung oder Ratenzahlungen).

Die Kaufpreise sind nach Vertragsabschluss durch die Kundschaft so zu überweisen, wie vertraglich festgehalten wurde.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Soweit in diesem Vertag nicht anderweitig vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (Art. 184ff, 253ff OR). Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Ort des Klagenden.